Mittwoch, 18. Oktober 2017

Wasserturm / "Wasserkugel" Deutzen...10.2017...

Wasserturm / "Wasserkugel" Deutzen...
10.2017...






Deutzener Wasserkugel bleibt stehen und muss nun gesichert werden

Die Wasserkugel Deutzen darf nicht abgerissen werden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes muss die LMBV handeln. Mit dem Bergbau-Technik-Park könnte ein Verein bereit stehen, die Anlage zu übernehmen.
 
09. Dezember 2016

Neukieritzsch/Deutzen
Die Wasserkugel Deutzen darf nicht abgerissen werden. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) ist im Rechtsstreit mit dem Landratsamt in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unterlegen. Damit dürfte der Weg frei sein für eine Sanierung des Industriedenkmals.

Im Landratsamt, der unteren Denkmalschutzbehörde, und in der Gemeinde Neukieritzsch wird die Entscheidung mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen.
 
...Der Wasserturm aus dem Jahr 1925, der in den 1930er Jahren an den heutigen Standort gesetzt wurde, ist ein wichtiges Zeugnis der Industriegeschichte der Region“, sagt Brigitte Laux vom Landratsamt, die zugleich auf den Zusammenhang mit der „Straße der Braunkohle“ verweist. Der Gittermast mit der Kugel stelle aufgrund seiner beachtlichen Höhe von fast 60 Metern eine Landmarke dar und besitze als letzter Rest des ehemaligen Braunkohlewerkes in Deutzen eine „Erinnerungs- und Identifikationsfunktion“...

Der Rechtsstreit

Der Streit um die Wasserkugel dauerte rund fünf Jahre. Zunächst versagte das Landratsamt aus Denkmalschutzgründen den von der LMBV beantragten Abriss. Dagegen klagte der Bergbausanierer vor dem Verwaltungsgericht Leipzig und gewann. Das Landratsamt ging beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen in Widerspruch. Dessen Richter entschieden gegen die LMBV und versagten den Abriss. Sie ließen außerdem keine Revision gegen ihr Urteil zu. Dagegen legte die LMBV Beschwerde ein, über die nun das Bundesverwaltungsgericht zu befinden hatte, womit der Fall wieder in Leipzig ankam. Die obersten Verwaltungsrichter wiesen die Beschwerde zurück, womit der Rechtsstreit beendet sein dürfte: Die Wasserkugel darf nicht abgerissen werden.

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www.lvz.de 













Bildoriginale: Dejalo/B.NRW

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vergang.blogspot.de/2017/10/wasserturm-deutzen-II


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